Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) kommt ab 25. Mai 2018 zur Anwendung und mit ihr zahlreiche ausgeweitete oder auch neue Vorschriften zum Datenschutz und der Datensicherheit. Die Unternehmen werden unter anderem verpflichtet, Datenverarbeitungsprozesse zu dokumentieren und damit die Datennutzung jederzeit nachvollziehbar und transparent zu gestalten.
Prozessmanagement-Tools sind wie dafür geschaffen, verschiedene Datenverarbeitungsprozesse nicht nur zu automatisieren, sondern auch DSGVO-konform zu gestalten. Damit können Datenaufbewahrungsfristen von vornherein im Einklang mit Verordnungen konfiguriert und Zugriffsrechte fein justiert werden. Einzelne Abläufe und Genehmigungen werden dokumentiert und archiviert, so dass diese jederzeit nachvollziehbar sind. Die Prozesshistorie sorgt dafür, dass keine Änderungen an der Prozesskonfiguration unbemerkt bleiben.
Für Unternehmen mit einer IBM Notes / Domino-Infrastruktur bietet sich der ULC.Formular- & Prozessmanager als Mittel der Wahl an. Diese ULC-Anwendung ist ein mächtiger, aber auch sehr flexibler Helfer für datenschutzkonforme Gestaltung der Unternehmensabläufe unabhängig von ihrer Komplexität.
Nutzen Sie die verbleibenden Monate, um Datenverarbeitungsprozesse, wie z. B. Bewerbungsprozess, in Ihrem Unternehmen an die DSGVO anzupassen. Gern helfen wir Ihnen bei dieser Gelegenheit mit unserem BPM-Know-how, die Abläufe noch effizienter zu gestalten.
Haben Sie vielleicht den ULC.Formular- & Prozessmanager bereits im Einsatz, aber keine Zeit für elektronische Abbildung einiger datenschutzrelevanter Prozesse? Gern übernehmen wir es für Sie.
Und speziell zum Thema Dokumentationspflicht bieten wir Lösungen unseres Partners panagenda an, z. B. den SecurityInsider für die Dokumentation der Zugriffsmöglichkeiten auf Datenbanken, inklusive der Veränderungen.
Sollten Sie bereits panagenda GreenLight oder MarvelClient im Einsatz haben, dann können Sie bis zum 31. Januar 2018 ein SecurityInsider Upgrade für nur 2 Euro pro User erhalten. Kontaktieren Sie uns!