Allgemeine Geschäftsbedingungen für Schulungen bei ULC
Anmeldung
Anmeldungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie schriftlich per E-Mail, Brief, Telefax oder unter www.ulc.de zugehen. Eine Vereinbarung über die Durchführung der Schulungen durch ULC kommt erst zustande, wenn ULC die Anmeldung des interessierten Teilnehmers schriftlich bestätigt hat. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt.
Gebühren
Die Schulungsgebühren werden von der Person/Firma geschuldet, die die schriftliche Anmeldung unterzeichnet hat. Die Gebühr wird dem Kunden in Rechnung gestellt. Unsere Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Preise verstehen sich pro Teilnehmer inkl. Schulungsunterlagen, zzgl. Mehrwertsteuer.
Rücktritt durch ULC Business Solutions GmbH – kurz „ULC“
ULC kann in folgenden Fällen vor Schulungsbeginn von der Vereinbarung zurücktreten:
- 10 Tage vor Schulungsbeginn:
Wenn die geringe Zahl von Teilnehmern eine wirtschaftliche Durchführung der Schulung nicht erlaubt. - Ohne Einhaltung einer Frist:
Wenn ein oder mehrere Referenten z. B. durch Krankheit verhindert sind.
Stornierungen durch ULC erfolgen immer schriftlich. Sollte die Schulung aus diesen Gründen abgesagt werden, so werden dem interessierten Teilnehmer die Schulungsgebühren nicht in Rechnung gestellt, es sei denn, er möchte an einer späteren Schulung teilnehmen.
Bei Stornierung einer Schulung aus den o. a. Gründen, aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger nicht von ULC zu vertretender Umstände und Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung der Schulung. In solchen Fällen ist ULC nicht zum Ersatz von Reise- oder Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall verpflichtet. Generell gilt, dass ULC bei Ausfall einer Schulung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet.
Rücktritt durch Teilnehmer
Sofern der Schulungsteilnehmer von einer bereits bestätigten Schulung zurücktreten möchte, so hat dies schriftlich zu erfolgen. Bei einem Rücktritt hat ULC folgenden pauschalierten Ersatzanspruch:
- Bei einem Rücktritt innerhalb von 21 bis 35 Kalendertagen vor Schulungsbeginn:
50% der Schulungsgebühr. - Bei einem Rücktritt innerhalb von 20 Kalendertagen vor Schulungsbeginn oder bei Nichterscheinen:
Volle Schulungsgebühr.
Bis zum Schulungsbeginn kann der Teilnehmer jedoch einen Ersatzteilnehmer stellen.
Bei Stornierung hat der Teilnehmer das Recht, später an der gleichen Schulung an einem beliebigen Schulungsort der ULC teilzunehmen, jedoch nur, wenn die Schulung stattfindet (d. h. die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist) und noch mindestens ein Platz in der Schulung verfügbar ist.
Haftungsbestimmungen
Es wird nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Eigentum der Teilnehmer gehaftet. Die Haftungsausschlüsse gelten nicht für Schäden, die durch den Veranstalter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind.
Urheberrechte, Datenschutz
Lehrgangsunterlagen dürfen ohne Genehmigung des Veranstalters nicht vervielfältigt oder veröffentlicht werden. Das Kopieren jeglicher Software sowie die Mitnahme von Kopien ist untersagt. Alle Informationen im Rahmen des Lehrgangs werden von den Teilnehmern vertraulich behandelt.